ZT-Beitrag zu den Behördenreferenden

Teurer Ausbau der Verwaltung ohne Mehrwert für die Bevölkerung

Die vorgesehene Ombudsstelle im Aarau soll als Anlaufstelle dienen, um bei Schwierigkeiten im Umgang mit den Behörden zu helfen. Sie soll Anliegen entgegennehmen, prüfen, Auskünfte erteilen, erklären und vermitteln. Indes hat die Ombudsstelle keinerlei Weisungsrecht. Sie wäre demnach ein zahnloser Verwaltungstiger, der unnötige zusätzliche Bürokratie ohne Mehrwert für die Bevölkerung produziert. Vielmehr wird der falsche Eindruck erweckt, es bestehe ein Anspruch auf Rechtshilfe durch den Staat, jederzeit und kostenlos. Ein Blick in die Geschichte zeigt die ursprüngliche Idee hinter dem zeitgeistigen neuen Amt: König Karl XII. lernte 1709 beim osmanischen Sultan das System des Muhtasib kennen und führte es in Schweden ein. Daraus entwickelte sich der Ombudsmann (in jener Zeit waren es aussschliesslich Männer). Autokraten konnten so ihre Untertanen, sprich unliebsame Störenfriede aus dem Volk, elegant abspeisen. Im Gegensatz zu einer Autokratie haben die Bürgerinnen und Bürger im Kanton Aargau bereits heute ausgeprägte Rekurs- und Beschwerdemöglichkeiten gegen Entscheide von Behörden und Verwaltung. Zudem sind die politischen Gremien von kommunalen Kommissionen über Mitglieder von Gemeinderäten und Grossem Rat bis zu den Regierungsräten nahe beim Volk und können bei Problemen direkt kontaktiert werden. Die direkte, bürgernahe Demokratie funktioniert und braucht keine weitere Verwaltungsstelle als Vermittlerin. Die Ombudsstelle würde die Steuerzahlenden gemäss Schätzungen des Regierungsrates zwischen 700 000 und 900 000 Franken pro Jahr kosten. Nicht eingerechnet ist der enorme Aufwand, der durch die neue Ombudsstelle ausgelöst wird: für andere Stellen innerhalb der kantonalen Verwaltung, für Unternehmen, Privatpersonen und Gemeinden (verwaltungstiger.ch).

Ohne seriöse Planung keine nachhaltigen ÖV-Angebote

Sowohl die zuständige Fachkommission wie auch der Grosse Rat hiessen das vom Regierungsrat vorgeschlagene Buskonzept im Fricktal einstimmig gut. Es ist eine flexible und ausgewogene Lösung, welche das in Entwicklung befindliche Sisslerfeld einbezieht. Gleichzeitig hat der Regierungsrat den Auftrag, sich beim Bund für die Taktverdichtung der S-Bahn einzusetzen. Die Buslösung verhindert einen späteren Ausbau der Bahn nicht. Die übereilte Umsetzung der Bahnvariante wurde per Einzelantrag eingebracht. Ohne Einbezug eines Gesamtverkehrskonzepts ist diese Taktverdichtung nicht tauglich. Allenfalls werden sogar bessere, nachhaltige Lösungen verhindert. Das Bedürfnis der Region Fricktal für gute ÖV-Angebote ist berechtigt. Eine funktionierende Mobilitätsplanung berücksichtigt aber das gesamte Fricktal einschliesslich der angrenzenden Regionen Basel, Zurzach und Baden-Württemberg (D). Bei einer vorzeitigen (Teil-)Umsetzung müsste der Kanton Aargau die Investitionskosten von 61 Mio Franken wie auch die jährlichen Betriebskosten von 2 Mio allein schultern. Eine Mitfinanzierung des Bundes fällt beim Sologang also dahin. Es ist fahrlässig, ohne Gesamtplanung ein isoliertes und unflexibles Infrastrukturprojekt zu realisieren. Ein NEIN zum Halbstundentakt zwischen Stein-Säckingen und Laufenburg ist ein Bekenntnis zu einer nachhaltigen Gesamtverkehrslösung im Fricktal (www.mobilitaet-ag.ch).