Mit attraktiven Rahmenbedingungen den Krisen trotzen

Die Schweizer Unternehmen und ihre Beschäftigten schaffen einen hohen Wohlstand für alle. Um dieses Erfolgsmodell beneidet uns zwar die ganze Welt, es steht aber unter Druck. Internationale Krisen und Verwerfungen schaffen Inflation und hohe Energiepreise. Die postpandemischen Lieferkettenprobleme halten an. Der Fachkräftemangel spitzt sich zu. Die Gesetzesflut führt zu Bürokratie, die Geld, Zeit und Nerven kostet.

Staatshilfen machen abhängig

Vielen geht das Wort «Krise» immer leichter von den Lippen. Wer Krise ruft, der erwartet in der Folge oft die Unterstützung durch den Staat. Aber aufgepasst: Mit dem Ausbau von Staatshilfen kommt das freiheitliche Modell der Schweiz unter Druck! Punktuelle staatliche Eingriffe mögen da und dort unerlässlich sein. Sie gehören jedoch wohlüberlegt und nur als letztes Mittel eingesetzt. Bei der Vergabe von Geldern ist zwischen Bedürftigkeit und Anspruchshaltung zu unterscheiden. Der Sinn für Eigenverantwortung muss sowohl bei Personen als auch bei Unternehmen gestärkt werden, ansonsten ufert das Staatswesen aus und macht uns allen das Leben schwer.

Aargau soll Nummer 1 unter den Kantonen werden wollen

Die Wirtschaft muss zurzeit in der Tat markante Herausforderungen meistern – von aussen wie von innen. Will der Aargau für seine Unternehmen ein attraktiver Wirtschaftsstandort sein und bleiben, so muss er gezielt in jene Rahmenbedingungen investieren, die vor Ort beeinflussbar sind. Der Aargau muss den Ehrgeiz haben, bei der Standortattraktivität die Nummer 1 unter den Kantonen zu werden! Er muss seine Innovationsfähigkeit steigern, die Ausbildung fördern (etwa, indem er die steuerliche Abzugsfähigkeit von Bildungskosten erhöht) und die (Regulierungs-)Kosten senken.

Mit Steuerstrategie in die Zukunft investieren

Ein wesentlicher Standortfaktor stellt die Steuerlast für Unternehmen und private Personen dar. Denn Steuerpolitik ist nicht reine Finanzpolitik. Vorteilhafte Steuern schaffen die Grundlage für eine prosperierende Gesellschafts- und Wirtschaftsstruktur. Das Abrutschen im CS-Ranking zur Standortqualität zeigt, das aktives Handeln zur Stärkung der Wettbewerbsattraktivität notwendig ist. Die vom Volk im Mai 2022 angenommene Steuergesetzrevision war ein erster wichtiger Meilenstein auf diesem Weg. Mit der im Grossen Rat nächstens diskutierten Steuerstrategie Aargau hat der Kanton ein geeignetes Planungsinstrument, um die Attraktivität als Wohn- und Wirtschaftsstandort für Personen und Unternehmen mit verschiedenen Hintergründen zu steigern.

Zwei Beispiele von wenig vorausschauendem Handeln des Grossen Rats dürfen hier aber nicht unerwähnt bleiben:

Gesunde Unternehmen brauchen gesunde Kantonsfinanzen

Der Grosse Rat hat für 2023 ein Kantonsbudget mit einem Defizit von fast 200 Millionen Franken verabschiedet, und Besserung ist auch in den nächsten Jahren nicht in Sicht. Vor diesem Hintergrund gilt es, umsichtig mit den Kantonsfinanzen umzugehen. Diese Zielsetzung verfehlt das kürzlich vom Grossen Rat in einer Zufallsmehrheit ausgeweitete Verkehrsregime im Fricktal gänzlich. Die zuständige Kommission stimmte dem regierungsrätlichen Vorschlag einer kostenneutralen, flexiblen und rasch umsetzbaren Bus-Erschliessung in der Region Stein-Laufenburg zu. Unter der Federführung dreier «fricktalienischer» Fraktionspräsidien wurde das Projekt unvermittelt mit einem Bahn-Halbstundentakt erweitert, welches eine Investitionssumme sage und schreibe 61 Millionen Franken mit sich brächte – und dies bei durchschnittlich weniger als 1’500 Benutzern pro Tag. Es ist schlicht fahrlässig, unter den aktuellen Umständen derart hohe Summen von öffentlichen Geldern ohne Kosten-/Nutzenanalyse auszugeben. Es widerspricht jeglichem unternehmerischen Handeln und schadet via weiteren Druck auf die Kantonsfinanzen auch den Unternehmen.

Ombudsstelle als unnötiger Verwaltungstiger

Ein Anschauungsbeispiel für die unnötige Ausdehnung der Kantonsverwaltung und damit der Regulierungskosten ist die vom Grossen Rat beschlossene Ombudsstelle. Sie soll, ohne Weisungsrecht, Anliegen entgegennehmen, prüfen und klären wie auch Auskünfte erteilen – ein enormer Aufwand für die Verwaltung. Diese zusätzliche Stelle wäre ein zahnloser Verwaltungstiger, der unnötige zusätzliche Bürokratie ohne erkennbaren Nutzen für die Bevölkerung schafft!

Die FDP hat gegen die beiden obgenannten Vorhaben erfolgreich das Behördenreferendum ergriffen. Am 18. Juni 2023 können Sie sich mit Ihrer Stimme aktiv einsetzen für den Schutz der Kantonsfinanzen und schlanke Abläufe im Umgang mit der Verwaltung.

Sabina Freiermuth, Grossrätin

Präsidentin FDP.Die Liberalen Aargau