Im Herbst 2017 stimmte der Grosse Rat dem Stipendiengesetz mit 84:48 Stimmen deutlich zu. Die Minderheit ergriff dann das Behördenreferendum. Mit dem Beitritt zum Eidgenössischen Stipendienkonkordat verpflichtete sich der Kanton Aargau, sein Stipendienwesen bis Ende 2018 an die schweizweiten Grundsätze und Mindeststandards anzugleichen. Erfolgt die Gesetzesanpassung nicht fristgemäss, entgehen dem Kanton pro Jahr über 2 Millionen Franken Bundesbeiträge. Wofür setzen wir diese aufs Spiel?
In der Gesetzesberatung umstritten war einzig das Splittingmodell, bei welchem ein Drittel des Ausbildungsbeitrags für Hochschulabsolventen in Form eines zinslosen Darlehens vergütet wird. Befürchtungen einer Verlängerung der Studiendauer wie auch einer Erhöhung des Administrativaufwands blieben in jenen Kantonen mit Splittinglösung allesamt unbestätigt. Dafür wird mit dem neuen Gesetz der Kreis der antragsberechtigten Personen erweitert, und der Zugang zu den Hochschulen bleibt für jedermann erhalten. Die jährlichen Höchstbeiträge für Studierende werden zwar um Fr. 1’000.- an den schweizerischen Minimalansatz angepasst, dafür wird die Unterstützung für Mittelschüler um Fr. 2’000.- erhöht. Ausserdem wird die Chancengerechtigkeit gegenüber Berufslernenden gewahrt. Diese leisten nämlich bereits lange Zeit ihren Beitrag an Staat und Gesellschaft, bevor die Akademiker ins Berufsleben einsteigen. Ferner berappt die Büezerin ihre Weiterbildung selber, währenddessen der Hochschulabsolvent alles in allem 12 Jahre Zeit für die Darlehensrückzahlung hat. Das ist doch vollkommen fair und zumutbar! Ich sage deshalb JA zum Stipendiengesetz.